fbpx

Spielplatzprüfung im Frühjahr: Warum jetzt besonderer Handlungsbedarf besteht

Der Winter hinterlässt Spuren, auch auf Ihrem Spielplatz.


Frost, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Wind können Spielgeräte stärker beschädigen, als es auf den ersten Blick sichtbar ist.
Im Frühling ist es wieder soweit! Kinder spielen täglich draußen und die Spielplätze werden deutlich stärker beansprucht, als es über die kalten Wintermonate der Fall war. Doch die Stille trügt, denn gerade in dieser Zeit sind Spielplatzanlagen und deren Geräte extremen Bedingungen ausgesetzt, welche Gefahren mit sich bringen.

  • Fäulnis in Holzbauteilen durch Feuchtigkeit
  • Rostbildung an Metallbauteilen
  • lockere und gerissene Fundamente durch Frost
  • lockere Schraubenverbindungen durch Temperaturschwankungen
  • Schäden und Gefahr auf Grund herabfallender Äste durch Sturm

Dies sind einige Gefahrenquellen, welche oftmals schwer ersichtlich sind und ein hohes Risiko für die Sicherheit der Kinder darstellen – speziell zum Beginn der neuen Spielsaison.

Eine Frage der Sicherheit und der persönlichen Haftung

Sind Sie Betreiber einer Spielplatzanlage im öffentlichen Bereich – ob Schule, Kita, Kommune oder Verein – so stehen Sie in der Verantwortung eines sicheren Spielbetriebs. Im Falle eines Unfalles entstehen erhebliche Haftungsrisiken, weshalb eine fachgerechte Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 verpflichtend ist. Diese kann durch einen qualifizierten Prüfer mit entsprechendem Sachkundenachweis ausgeführt werden. Die Prüfung stell sicher:

  • Erkennung von Schäden, Fangstellen, Quetschstellen usw.
  • Überprüfung von Fallräumen und Abständen
  • Überprüfung von Befestigungen und Aufhängungen
  • Erkennung versteckter Schäden und Gefahren
  • lückenlose Dokumentation mit Bildmaterial

Wann und in welchen Abständen sollte eine Prüfung erfolgen?

Der wohl wichtigste Zeitpunkt für eine umfassende Inspektion ist vor dem Beginn der Hauptnutzungszeit. Für den Betreiber stehen dabei folgende Prüfungsintervalle und Prüfungsarten an:

  • jährliche Hauptinspektion (1x jährlich)
  • operative Inspektion (alle 1-3 Monate, je nach Spielbetrieb)
  • visuelle Kontrolle (täglich bis wöchentlich)
  • Erstabnahme vor Inbetriebnahme neuer Spielgeräte

Somit fallen mindestens 4 Prüfungen im Jahr an, welche von einem Prüfer mit Sachkundenachweis durchgeführt werden müssen, um sich als Betreiber umfänglich rechtlich abzusichern. Die visuelle Kontrolle kann von einer fachlich unterwiesenen Person ausgeführt werden.

Jetzt Frühjahresprüfung rechtzeitig sichern – wir untersützen Sie dabei

Wir bieten Ihnen alle beschriebenen Leistungen und gewährleisten – Ihnen als Betreiber – eine sorglose Absicherung. Als geschulte Prüfer mit Sachkundenachweis des qualifizierten Spielplatzprüfers gemäß DIN EN 1176 & 18034, stehen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite.
Nach Durchführung der Prüfung, erhalten Sie unseren digitalen Prüfbericht mit Bilderdokumentation. Kommen nach der Prüfung noch Fragen auf, stehen wir selbstverständlich für Sie zur Verfügung.

Sichern Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot. Hier klicken

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Hier klicken